Freiheitserkl�rung
An den
"Bundespräsidenten" der Verwaltung im vereinigten Wirtschaftsgebiet
Bundespr�sidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin
"Bundeskanzler" der Verwaltung im vereinigten Wirtschaftsgebiet
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
"Kanzleramtsminister" der Verwaltung im vereinigten Wirtschaftsgebiet
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
"Bundesminister des Inneren" der Verwaltung im vereinigten Wirtschaftsgebiet
Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin
in ihrer Funktion als Chief Executive Officers ihres jeweiligen Geschäftsbereichs in der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes im Auftrag der Allierten Besatzungsmächte.
Diese Bekanntmachung richtet sich offiziell an die oben und unten genannten Parteien,
Beamten und Organe, sowie deren Unterinstanzen und alle ihre Nachfolger, Angestellten, etc.
An die "Bundesrepublik Deutschland", all ihre Organe, sowie sämtliche betroffenen oder interessierten
Personen oder Personengesellschaften, sowie deren Nachfolger. Ausserdem, in weiterer
Folge und für alle Zeit an sämtliche Nationen und Personen, sowie alle Menschen auf
dem Planeten Erde.
Zur Kenntnisnahme
Diese Mitteilung und ihre weltweite Veröffentlichung bestätigt, dass Sie von den folgenden Tatsachen in Kenntnis gesetzt
wurden und durch Unterlassung einer Einrede noch einer anderen Antwort diesen konkludiv zugestimmt, diese also als gültig anerkannt haben. Wobei rechtlich damit genüge getan ist, dieses - im Sinne der organschaftlichen Vertretung und Diensthoheit -
lediglich den höchsten Instanzen und nicht auch allen untergeordneten Instanzen gesondert
zu informieren.
Jeder, der mich in meinen rechtmäßigen Aktivitäten stört, nachdem
ihm diese, meine Bekanntmachung mitgeteilt wurde, und der versäumt ordnungsgemäss
zu verhandeln oder eine rechtmässige Gegenbehauptung zu tätigen, mein natürliches
Recht verletzt, wird sich dafür in vor einem ordentlichen Gericht verantworten müssen.
Hiermit teile ich Ihnen in vollem Ernst, in vollem Besitz meiner geistigen Fähigkeiten, wachem
Bewusstsein und ohne böse Absicht folgendes mit:
Eid zur Verständniserklärung und Rechtsanspruchserhebung
Ich, Jan-Michael Donner, bin ein Mensch aus Fleisch und Blut und ein souveränes geistig sittliches und spirituelles
Wesen der Schöpfung. Ich gebe hiermit feierlich folgendes öffentlich bekannt:
Ich, Jan-Michael Donner, lebe in Frieden mit allen Lebewesen dieser Welt. Ich unterliege
ausschliesslich der Schöpfung und beanspruche das immerwährende Recht, in Frieden
und in Liebe zu eben dieser Schöpfung samt meinem gesamten privaten Besitz auf dem Planeten Erde zu leben. Ich habe die Pflicht, jedem Menschen mit Liebe
und Freundlichkeit zu begegnen, besonders denen, die feindselig erscheinen. Ich habe die
Pflicht, für andere Menschen da zu sein, da genau das meiner Natur entspricht. Ich habe
die Pflicht, jene Menschen zu unterstützen, die meiner Hilfe bedürfen. Ich habe die Pflicht,
den fragenden, lernwilligen Menschen mein Wissen und meine Erfahrungen weiterzugeben.
Ich habe die Pflicht, demütig, dankbar und in Liebe zu leben. Ich habe die Pflicht, das
Leben zu schützen und zu respektieren, niemandem zu schaden, niemanden zu verletzen
und keinen fremden Besitz zu beschädigen. Ich habe die Pflicht, ein
Vorbild für alle Menschen zu sein. Ich beabsichtige nicht und werde niemals beabsichtigen,
einem anderen Menschen zu schaden, ihn zu verletzen oder dessen
Besitz zu beschädigen oder zu mindern. Ich bin ein friedvoller Mensch, der das Leben liebt.
Ich beanspruche das Recht, nicht gegen meinen Willen oder gar mein Wissen, sowie weder
durch Drohung oder Zwang in Verträge oder Vereinbarungen genötigt oder getäuscht
zu werden. Ich erkenne keinerlei Verpflichtungen aus solchen heraus an und erkläre hiermit
jegliche Vereinbarungen oder Verträge, von denen behauptet wird, dass sie existierten,
sowie etwaige daraus abgeleitete Verpflichtungen unter Schadenersatzanspruchsvorbehalt
für nichtig. Dies gilt insbesondere für solche, welche zu meinem Schaden bzw. gegen
mich verwendet worden sind, werden oder werden sollen.
Ich beanspruche das Recht, all meine privaten Belange selbst zu verwalten. Die Person
JAN-MICHAEL DONNER (geb. 19.08.1974) existierte nur aufgrund der durch meine Eltern in Rechtsunwissenheit und treuem Glauben erfolgten ANZEIGE meiner Geburt, und ist hiermit erloschen.
Von dem durch Beantragung eines Personalausweises mit dem Eintrag einer Staatsbürgerschaft - deutsch - mit der ich unwissentlich und in hinterhältiger Absicht in einen Verstoss gegen die SHAEF Gesetze verleitet wurde, die zu Recht eine Anwendung aller zwischen 1933 und 1945 im damaligen "Deutschland" zum Zwecke der "Gleichschaltung" erlassenen Gesetze für unwirksam erklärten und ihre Anwendung unter Strafe gestellt haben, worunter auch das 1934 mit dem "Anschluss österreichs" erlassene RuStAG, das heute unter dem Namen StaG fast unverändert "in bereinigten Formen" angewandt wird, wodurch ich mich wie betont unwissendlich in die strafbare Handlung eben dieses Fortsatzverbrechens verleiten liess, nehme ich hiermit nachdrücklich Abstand und erkläre, dass es zu solchem konkludiven Handeln nicht gekommen wäre, wenn mir die Gesetzeslage und die Tragweite dieses Sachverhalts in irgendeiner Art zu damaligem Zeitpunkt bekannt gewesen wäre. Das besagte Dokument "Bundespersonal-Ausweis" mit der Nummer 987909648 zur Autorisierung meiner Identität gegenüber Dritten habe ich nach meinen Möglichkeiten dahingehend abgeändert, dass es diese Elemente "PERSONAL" und "DEUTSCH" nicht mehr sichtbar enthält, leider war es mir unmöglich die eingearbeiteten Hakenkreuze, die Abbildung des Götzen Ba*al auf der Rückseite und andere Schwarzmagische und somit ganz im Rechtsesoterischen Sinne angelegten Zeichen und Symbole zu entfernen. Von jeder Form in Unwissenheit in Verbindung mit der Beantragung dieses oder anderer Dokumente oder Leistungen der Verwaltungsbehörden konkludiv geschlossenen Vertages nehme ich hiermit mit Nachdruck Abstand und erkläre sie allgemein für nichtig.
*Nachtrag 12.01.2015: Da das benannte Dokument am 10.01.2015 laut Aufdruck ungültig wurde ist die ohnehin jegliche Bindung erloschen, das Dokument wurde von mir sachgerecht in einer rituellen reinigenden Feuerzeremonie vernichtet und ist somit sachlich nicht mehr existent.
Sollte sich herausstellen, dass die Verknüpfung der Person JAN-MICHAEL DONNER mit mir als natürlichem freien Menschen durch absichtliche Täuschung zu meinem
Schaden missbraucht wurde, wird oder werden soll, behalte ich mir das des Recht vor
Schadenersatzanspruch zu erheben.
Hiermit verlieren auch sämtliche Ihrer Statuten und Verordnungen ihre Gesetzeskraft dieser Person gegenüber, mit Hinweis darauf das diese gegen den natürlich freien Menschen nie bestand.
Auch nach ihrer Juristik bin ich entsprechend der Spielregeln seit 10.05.2011 durch offizielle Abmeldung bei einer "Meldebehörde" keine Sache und kein Bundespersonal mehr, sondern habe die unter Täuschung bei Beantragung des Bundes-Personal-Ausweises gemachten Verzichte auf meine Grundrechte wegen eben jener Täuschung widerrufen, und bin unter vollem Verzicht der mir zuvor auferlegten "positiven Rechte" wieder ein natürlicher freier Mensch – ohne „Person“ im Sinne der juristischen Bedeutung (Staats- bzw. Handlungsrecht), was Sie bitte einfach zur Kenntnis nehmen. Der Grund und die Konsequenzen sind nachfolgend plausibel und abschliessend erklärt:
In Erfüllung von GG Art. 146 habe ich mich entschlossen, da der Wortlaut des Artikels hier keine Einschränkungen darüber enthielt, wo und wie die betreffende Abstimmung stattfinden und die Verfassung in Kraft treten muss, und da die Abstimmung über eine neue selbst bestimmte Verfassung dem Deutschen Volk seit 1990 von nicht legitim gewählten Regierungen (da das Bundeswahlgesetz von 1956 bereits vor Jahren vom BVerfG für Grundgesetzwidrig und damit nichtig erklärt wurde, was zuletzt am 25.07.2012 festgestellt wurde.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Das dieser Spruch nicht ausreicht um die Unvereinbahrkeit des jetzigen Wahlgesetzes, der "Listenplatz"-Systematik sowie der "Zweitstimme" mit dem Grundgesetz in Gänze zu bezeichnen, fällt jedem 6. Klässler auf, der den entsprechenden Artikel über die "direkte Wahl von Kandidaten in den Bundestag" im Grundgesetz nachliest, und erkennt den Charakter des praktizierten "Machterhaltungs-Gesetzes" das der von den alliierten Siegermächten der drei Westsektoren eingesetzte erste Bundeskanzler Konrad Adenauer am Ende seines Lebens diktatorisch installierte.
Sämtliche Bundestage sind seither aber trotzdem unbekümmert wie zuvor auf Basis dieses nichtigen Gesetzes, somit nicht als Fraktionen sondern als kriminelle Vereinigungen im Sinne des StGB zusammen gekommen, und haben ohne gerechtfertigte Legitimation sowohl neue Gesetze und Beschlüsse erlassen, als auch bestehende abgeändert oder aufgehoben. Sie haben sich auch erdreistet das Grundgesetz selbst abzuändern und durch Wegnahme des bis 1990 in Artikel 23 definierten Geltungsbereiches nichtig gemacht, ohne aber diesen groben Makel des Grundgesetzwidrigen Wahlgesetzes bislang hierbei aufgreifen und ändern zu wollen … auch nicht nach Handlungsanweisung und Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichtes, wohl in dem Wissen, dass sie hierzu mangels rechtmäßiger Wahl eben nicht legitimiert waren oder sind. Es bleibt offen warum das Bundesverfassungsgericht eine nicht legitime Regierung mit einer Gesetzänderung beauftragt, kann aber zu keinem rechtsgültigen Ergebnis in Form eines von Legitimen Volksvertretern erlassenen Gesetzes führen. Nur ein verfassungskonform zustande gekommener Bundestag kann eine legitimierte Regierung bilden, die Gesetze erlassen kann. In Ermangelung eines Wahlgesetzes kann für die Erstellung dieses Wahlgesetzes nur eine kommissarische Arbeit des Bundestages geleistet werden, eine Entscheidung und Verabschiedung kann aber lediglich vom Volke selbst ergehen. Alles andere trägt seine Nichtigkeit von vornherein in sich. Eine Volksabstimmung über eine oder mehrere verschiedene Vorlagen für ein solches Gesetz durch das Volk selbst (GG Art. 20 (2)) ist der einzige Weg der Heilung dieses Dillemmas. Allerdings wird eben genau dieser Artikel 20 so weit es nur irgendwie geht von den „Machtinhabern“ ignoriert, vor allem in Verbindung mit dem Artikel 146 betrachtet. Denn das Volk würde wohl kaum einem „Machterhaltungsgesetz“ wie dem derzeitigen zustimmen und sicher auch den Kausus „Wahlprogramme sind nach der Wahl verpflichtender Regierungsauftrag“ darin verankern, anstatt weiter jede Lüge nutzen zu können um sich eine (Wieder)-wahl zu sichern, und sodann nach dem Mandatserhalt dann anders bis sogar vollkommen Gegenteilig zu handeln. (MwSt: 0+1=3, …)
Der juristische Fakt allerdings, der hinter der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes steckt, geht in seiner Tragweite so weit, dass er nicht nur von den ihrer Machterhaltung zugetanen illegitimen Machtinhabern beflissentlich ignoriert wird,
fast jedes Gehirn in der BRD (einschließlich des Verfassungsgerichts, das einerseits feststellt, dass der Bundestag nicht zur Gesetzgebung legitimiert ist, gleichzeitig in Ambivalenz dazu diesen aber auffordert ein Wahlgesetzes zu erstellen, das ja ohne bestehende Legitimation nur durch einen Volksentscheid zur Gültigkeit gelangen könnte) weigert sich diese Tatsache aufzunehmen und die Konsequenzen der „Nichtigkeit jedes Aktes der BRD seit 1956“, einschließlich der Wiederbewaffnung, des NATO-Beitritts, der Sozialgesetz-Entstellungen, welche bei einem vorbestraften, korrupten Menschenhändler in Auftrag gegeben wurden anstatt von einem Ministerium erarbeitet worden zu sein, nach welchem aber die ALG2 Leistungen noch heute fälschlich im Volksmund benannt werden (auch von der Firma Arbeitsagentur/JobCenter selbst) … bis hin zur Wiedervereinigung, inklusive der Komplettenteignung und Verschenkung des gesamten Volkseigentums der ehemaligen DDR Bürger an die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG und die Verschleuderung der vorher in Nationalbesitz befindlichen Industrie auf dem grössten "Eine symbolische Mark - Bazar" an die westlichen Konkurenten durch die eben niemals legitimierten Herren (oder besser Täter) namentlich vorweg Helmut Kohl, Hans-Dietrich Genscher und Wolfgang Schäuble, unseren jetzt wieder amtierenden, nur durch den „Persilschein“-Strafbefehl nicht vorbestraften, „Bundesfinanzminister“, der soeben weitere Taten von Volksenteignungen begeht, und nicht nur die der Griechen, Portugiesen, Spanier, … auch die unsere … auch Ihre … Zukunft verramscht bei gleichzeitigem Versuch die Staatliche Ordnung durch eine Aufgabe aller Nationalstaatlichen und im Grundgesetz verfassten verbliebenen Rechte zu Gunsten einer grösseren Gleichschaltung nach NS-Manier, der sogenannten Europäischen Union, der schleichend und heimlich immer mehr Staatscharakter verliehen werden soll, und deren Recht oberhalb des Bundesrechts angesiedelt ist, somit gegen das Grundgesetz, das Subsidiaritätsprinzip sowie die Amtseide der beteiligten Personen übergeht, was zu meinem grössten Erstaunen bislang ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt.
Diese Situation wird allgemein als Rechtsbankrott bezeichnet.
Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler, 2012: "Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung, offenbahrt beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokolanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemeinen anerkannten Werten, z.B. Wahrheit, Freiheit und Rechtsgrundsätzen, z.b. pacta sunt servanda, das Willkürverbot, Wettbewerb, u.s.w."
Würde man für die Situation, in der wir uns befinden, wieder das Grundgesetz zu Rate ziehen, so verbliebe da nur Artikel 20 Absatz 4. Da ich aber Pazifist bin, und die „inhaltliche überzeugung“ der restlichen Bevölkerung durch Kommunikation sich dank TV-Verdummung, Schul-Indoktrination und der geschickt und tief gepflanzten allgegenwärtigen „Lebensangst“ nur sehr schwer umsetzen lässt.
So musste ich nach einer Einzelfalllösung suchen um aus der „Falle“ heraus zu kommen. Besonders eben, da auch ich durch die eklatanten Beschneidungen der bürgerlichen Grundrechte, der Zerschlagung des Sozialstaatsprinzips, der Herbeiführung einer globalen Finanzkrise, die Zerrüttung der Freundschaft zwischen den Völkern Europas, kurzum: dem Versuch unsere freiheitlich Demokratische Grundordnung zu zerrütten oder sie direkt (im EU Beitritt) abzuschaffen, mich als Mensch, Sohn, Bruder und Vater direkt betrifft, und diese Taten eben durch kriminelle Vereinigungen und nicht durch legitimierte Volksvertretungen durchgeführt wurden.
Den Kopf tief in den Sand stecken ist bei dem Ausmass dieses „Fauxpas“ hier die scheinbar einzig mögliche Schockreaktion für die meisten Menschen, die zur Kenntnis nehmen soll sollen, dass das nun nach so langer „Gültigkeit“ (67 Jahre) vor 18 Jahren als „Machterhaltungsgesetz“ enttarnte „Wahlgesetz“ all die Zeit über ungültig gewesen ist. Und nach kurzer Entspannungszeit, wenn der Blutstau das Denken verdrängt hat, kann man den Kopf wieder aus dem Boden ziehen und weitermachen wie immer … ja was sollte man denn auch sonst tun ?!
Ich zum Beispiel sah mich in dieser eklatanten Situation gezwungen zunächst für mich selbst den Artikel 146 GG umzusetzen und als Provisorium jene Verfassung für mich anzunehmen, welche sich zumindest ein geringer Teil der Deutschen Bevölkerung - aber wenigstens ohne bekanntes Diktat - und in einmaliger freier Entscheidung selbst gab.
Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erstellt, am 19. März 1949 beschlossen, vom Dritten Deutschen Volkskongress am 30. Mai 1949 bestätigt, und durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 als Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt.
Siehe hier: http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm
Dieser Provisorische Zustand soll möglichst bald nach der Heilung des Rechtsbankrotts des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und der hier eingesetzten Verwaltungen durch die gemeinsame Erstellung einer neuen, zeitgemässen, völkerfreundschaftlichen Verfassung mit Anerkennung des Subsidiatitätsprinzips beendet werden, worauf ich nach meinen Möglichkeiten mit hin arbeiten möchte.
Sollten für Sie sich als Denk- und Geschäftsgrundlage noch auf das „Grundgesetz FüR die Bundesrepublik Deutschland“ beziehen, das im Auftrage der westlichen Alliierten durch den von Ihnen selbst und nicht etwa vom Volk bestimmten so genannten „Parlamentarischen Rat“ zunächst entworfen, und dann mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 nur mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt wurde,
Siehe: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
am 23. Mai 1949 verkündet und gemäß seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt wurde,
Siehe hier: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
so bin ich nach dieser Geschäftsordnung gemäß dortigem Art. 116 (2) als direkter leiblicher Enkel des Kurt Ferdinand Donner, geboren am 02.08.1912 in Stargard (Pommern), spätestens durch die Widerrufung der durch Täuschung erlangten Einwilligung meiner eigenen Versachlichung bei der „Abmeldung als Bundespersonal“ nunmehr wieder ein natürlicher freier Mensch und ein Staatsangehöriger des seit 1945 leider handlungsunfähigen Landes Preussen, dass derzeit leider keine Verwaltung hat, weswegen ich in Staatliche Selbstverwaltung nach UNO Resolution 56/83 trete.
Ich erkläre übrigens prophylaktisch, dass ich an den sich nach dem Ende der Kampfhandlungen entstandenen Grenzen bei einer neuerlichen Handlungsfähigkeit Preusens festhalten wollen würde und keinerlei, aus heutiger Sicht „Exterritorialen", Gebiete beanspruche, schließlich ist die grosse kriegsbedingte „Völkerwanderung“ nun wieder knapp vier Generationen her, im Sinne des Friedens soll an der nun so lange bestehenden räumlichen Ordnung nichts geändert werden. Dies soll auch in Friedensverträgen mit den 52 Kriegsgegnern und der Beendigung eben dieser Täuschung über den noch immer nicht beendeten Kombatantenstatus und über die wahren derzeitigen Staats- und Völkerrechtlichen Verhältnisse auf dem ehemaligen Staatsgebiet der Länder Deutschlands, welches nun die BRD darstellt geschehen, aus der Aufklärung darf und soll aber niemehr neuer Streit erwachsen, da wir genug über den Weg aus dem Ersten in den Zweiten Weltkrieg wissen sollten.
Mit Italien, Spanien und allen anderen „Achsenmächten“ (einschließlich Andorra!) und zuletzt Japan gibt es übrigens bereits solche Friedensverträge. Deutschland ist einzige Ausnahme, weil die nicht legitim gewählten Regierungen seit 1989 (damals H.F.Genscher, f.f.) dies konspirativ verhinderten und zum größten Nepp der Geschichte ansetzten, mit einem Schaden für das bestohlene Volk, bzw. einer Beute für die Täter in dreistelliger Milliardenhöhe.
Nach Haager Landkriegsordnung Artikel 24 ist diese Täuschung als „Kriegslist“ eventuell sogar "erlaubt", doch wird sie benutzt um freie Menschen nach den entsprechenden Gesetzen von 1934 mit dem Adjektiv „deutsch“ bis über den heutigen Tag hinaus als Eigentum des Nationalsozialistischen Staates zu erhalten, was einer Versklavung gleichkommt, und was mitsamt seinen juristischen Konsequenzen mittlerweile aber von immer mehr Menschen – und so auch von mir – erkannt worden ist und nicht mehr länger geduldet wird. "Kein Mensch ist hoffnungsloser versklavt, als der, der sich irrtümlich für frei hält." sagte Goethe einst hier in Weimar, "Alle Menschen werden Brüder" prognostizierte Schiller ebenfalls in dieser Stadt - beide hatten Recht!
Auch die allgemeine Ausweispflicht, und die hierunter verborgene Entpersonifizierung und Personalisierung des „Ausweisinhabers“ durch die Capitus Diminutio Maxima wurden ebenso wie das Dokument selbst im Jahre 1934 durch die Nationalsozialistische Diktatur eingeführt.
Gesetze zur Gleichschaltung, die im damaligen „Deutschen Reich“ in der Zeit zwischen dem 23.03.1933 und 08.05.1945 erlassen oder vorbereitet wurden, sowie sämtliche Gerichtsentscheidungen dieser Zeit und auch nachfolgend auf Vorbereitungen oder Vorlagen aus dieser Zeit entstandene Gesetze sind bekanntlich absolut nichtig und eine auch nur versuchte Anwendung solcher „Nazi“-Gesetze, Erlasse, Verordnungen, etc. ist nach den nach wie vor geltenden, wie zuletzt 2010 schriftlich festgestellt, im GG 139. S.M.A.D.-Befehlen und den S.H.A.E.F.-Gesetzen bei strenger Militärstrafe (also bis hin zur Todesstrafe) verboten.
SHAEF-Militärgesetze als PDF
Ich bitte Sie dringend davon abzusehen – auch im Sinne Ihrer eigenen persönlichen juristischen Haftung seit Wegfall der Staatshaftung für Organe der BRD zum 27.07.1990 und vor allem der Verantwortlichkeit vor wirklich höheren Instanzen - mich aufzufordern, absichtlich oder fahrlässig, offen oder verdeckt, verleiten zu wollen gegen diese Verbote der „Nazi-Gesetze“ zu verstossen, mich aufzufordern mich nach solchen Gesetzen zu verhalten, bei deren Umsetzung ich mich dadurch beteiligen und nicht nur strafbar, sondern auch selbst zu einem weiterhin praktizierenden „Nazi“ machen würde, der dann ja zu Recht unter Besatzerischer Aufsicht stünde.
Da dies aber nicht der Fall ist und ich dringend die Verwirklichung des Friedens durch Friedensverträge der einzelnen Deutschen Länder mit den Kriegsparteien der offenen Schlachten bis 1945 und der der verdeckten Okkupierung bis heute, sowie die zeitgemässe (also elektronisch Direktdemokratische) Neuerstellung einer Verfassung und die Annahme dieser durch freie Abstimmung des gesamten Volkes (GG 146) verwirklicht sehen möchte, muss ich solche Verleitungsversuche beschämt aber mit Nachdruch und vollumfänglich ablehnen!
Ich beanspruche weiterhin das alleinige Recht auf die Verwendung des Namens Jan-Michael Donner und behalte mir das Recht vor, bei Verletzungen desselben, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen. Ausgenommen davon ist die eventuell mögliche Namensgleichheit
mit anderen natürlichen Wesen auf diesem Planeten. Sollte eine Institution, ein
Organ, eine Person oder sonstiges mit diesem Namen Verträge oder Vereinbarungen
treffen oder Geschäfte machen, behalte ich mir ebenfalls Schadenersatzansprüche
gegenüber allen beteiligten Parteien vor, sowie das Recht, sämtliche aus solchen Vereinbarungen
oder Verträgen resultierenden Erlöse für mich zu beanspruchen, insbesondere für diejenigen im Rahmen der EU und UNO Verträge.
Ich bin nicht damit einverstanden, verwaltet oder regiert zu werden. Es gibt keinerlei Grund
mich in der Ausübung meiner rechtmässigen Handlungen oder Tätigkeiten zu stören, zu
kontrollieren, zu überprüfen oder zurechtzuweisen.
Ich beanspruche das Recht auf die Obhut über meine Kinder, solange diese minderjährig
sind und diese das auch selbst so wollen. Von den durch mich getätigten Geburts-Anzeigen und den damit unwissendlich geschlossenen Verträgen über eventuelle Vormundschaften trete ich zurück und erkläre diese aufgrund der Rechtstäuschung für nichtig.
Ich behalte mir das Recht vor, meinen privaten Besitz, sowie jeden
und alles darin oder darauf zu schützen und zu verteidigen.
Ich beanspruche das Recht, sämtliche Errungenschaften der Menschheit, sei es technischer,
geistiger oder welcher auch immer gearteter Natur, welche für mich von Nutzen sind
und mir das Leben erleichtern, selbstverständlich in jedem Fall zu nutzen und gegebenenfalls
auch Verträge oder Vereinbarungen dafür einzugehen. Insbesondere, um Konflikte
oder Probleme zu vermeiden. Solche Vereinbarungen oder Verträge dienen der Lebensgestaltung
und stellen keine Unterordnung unter fremde Autorität dar.
Ich behalte mir das Recht vor, auf meinem Besitz sowie auf öffentlichem Grund zu jagen,
zu fischen und zu sammeln, so wie es für jedes natürliche Lebewesen normal ist.
Ich beanspruche das Recht zu reisen und mich frei zu bewegen.
Ich behalte mir das Recht vor, im Falle eines Gesetzesverstosses von Beamten, Organen,
Personen und dergleichen gegen mich oder meine Kinder einen Stundensatz in Höhe
von
5.000,- EUR in Rechnung zu stellen,
bzw. 500,- EUR im Falle von Belästigungen, Kontrollen,
Zurechtweisungen, und dergleichen,
bzw. 50.000,- EUR im Falle von Gewaltanwendung,
Verhaftung, Entführung, Inhaftierung oder Nötigung gegen meine ausdrückliche Zustimmung.
Eine Zustimmung unter Protest ist keine solche ausdrückliche Zustimmung,
sondern dient lediglich der Vermeidung von Konflikten oder Problemen und zieht sämtliche
rechtlichen Konsequenzen für den Verantwortlichen nach sich, insbesondere, wenn es
sich um willkürliche und unbegründete Sachverhalte handelt. Ein begründeter Sachverhalt
liegt ausschliesslich dann vor, wenn es einen nachvollziehbaren Schaden an anderen natürlichen Wesen oder deren Besitz gibt, der durch mich verursacht wurde. Für den Fall eines solchen,
mit Sicherheit meinerseits unbeabsichtigten Schadens, übernehme ich selbstverständlich
die volle Verantwortung und werde mich natürlich um Wiedergutmachung bemühen.
Ich behalte mir das Recht vor, für oben genannte Stundensätze einen Anwalt oder Notar
zur Gewährleistung meiner Bezahlung einzusetzen.
Ich beabsichtige nicht, Ihr System gewaltsam zu stürzen oder durch terroristische Aktvitäten
zu gefährden. Ich lehne Gewalt kategorisch ab und distanziere mich von solchem Gedankengut.
Ich beanspruche das Recht, in Frieden zu leben! Selbstverständlich behalte
ich mir jedoch das Recht auf die Gewalt vor, die notwendig erscheint, dem Schutz meines
Lebens, Besitzes, bzw. dem Schutz des Lebens oder des Besitzes von Menschen dient, welche meiner Hilfe bedürfen, bzw. diese erbitten. Das
gilt insbesondere für (meine) Kinder.
Weiterhin beanspruche ich das Recht, sämtliche Dokumente und Identifikationsmittel oder -nummern, welche mir im Lauf meines Lebens für die Person JAN-MICHAEL DONNER
übermittelt oder zugeteilt wurden, weiterzuverwenden und zwar nicht in Anerkenntnis jeglicher
fremder Autorität über mich, sondern lediglich um Konflikte und Probleme in meinem
weiteren Leben zu vermeiden. Dazu zählen zum Beispiel Führerschein, Reisepass, Gewerbeschein,
UID-Nr., Sozialversicherungsnummer und so weiter...
Ich erkläre hiermit,
dass ich mich an die nötigen Regeln im Umgang mit allen Menschen halten werde. Ich
werde niemandem absichtlich schaden, niemanden absichtlich gefährden, sowie kein
fremdes Eigentum absichtlich beschädigen.
Ich beanspruche das Recht, am Geldsystem teilzunehmen, jedoch behalte ich mir das
Recht vor, Rechnungen ohne jegliche enthaltene Steuern zu legen. Sollte ich dafür die,
der Person JAN-MICHAEL DONNER zugewiesene UID-Nr. verwenden, dann nur um
meine Rechnungen für meine Geschäftspartner innerhalb des Systems buchbar zu machen.
Dies stellt ebenfalls auf keinen Fall eine Unterordnung unter jedwede fremde Autorität
dar und dient ausschliesslich der Vermeidung von Konflikten oder Problemen.
Weiterhin behalte ich mir das Recht vor, für jedweden Schaden, der mir durch die langjährige
Täuschung im Bezug auf die Person JAN-MICHAEL DONNER im Laufe meines Lebens
entstanden ist, Schadenersatz zu fordern. Ich setze hiermit die Höhe der Schadenersatzforderung
mit 1.500.000,- EUR pro Lebensjahr fest.
Alle betroffenen Parteien, die gegen diese Erklärung oder einzelne Punkte hieraus Einwände haben, müssen diese innerhalb
von 21 Tagen schriftlich vorbringen. Solche Antworten bedürfen der vollen Geschäftsfähigkeit der
antwortenden Partei, einer eidesstattlich begründeten Erklärung und müssen innerhalb der
oben genannten Frist eingeschrieben gesendet werden. Diese Fristsetzung stellt keinerlei Akzeptanz einer fremden Autorität oder
meine Unterordnung unter eine solche dar, gleichwohl sie das systemische Prinzip anwendet und eine konkludive Zustimmung durch Unterlassung des Widerspruchs ermöglicht.
Somit sei allen interessierten und betroffenen Parteien mitgeteilt, dass ich, der natürliche freie Mensch und geistig sittliches
Wesen Jan-Michael Donner, ein freier Bewohner des Planeten Erde bin und niemandem,
ausser der Schöpfung Rechenschaft über mein Handeln schulde. Ich lebe in voller
Souveränität und unter keinerlei fremder Autorität. Ich habe die ehrliche und redliche
Absicht, rechtmässig und in Frieden mit allen, sowie ohne jegliche Bindung an statutarische
Verpflichtungen oder Einschränkungen zu leben. Ich beanspruche selbstverständlich
weiterhin sämtliche Rechte Handel zu treiben, zu Tauschen, Vereinbarungen
und Verträge einzugehen, sowie mein Leben nach meinem Willen zu gestalten.
Niemand und Nichts hat das Recht, mich zu regieren, zu kommandieren, zu regulieren
oder zu etwas zu verpflichten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Sollte ich in eine solche Zustimmung unter Drohung oder Täuschung genötigt werden,
dann ist das keine solche Zustimmung und zieht automatisch eine Schadenersatzforderung
nach sich.
Diese Erklärung ist für immer gültig. Ich behalte mir das Recht vor, diese jederzeit zu ergänzen,
bzw. etwaige Formulierungsfehler im Sinne der Verständlichkeit und Klarheit zu
ändern.
Ich schwöre hiermit feierlich und vor der Schöpfung, dass ich Jan-Michael Donner bin, geboren in Schwerin im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin, als Nachfahre Preussischer Staatsangehöriger in männlicher Linie, als natürliches, spirituelles, liebendes Wesen, ein freier Bewohner des Planeten Erde und
dass sämtliche Ausführungen in dieser Erklärung meinem freien Willen, meinem vollen
Verständnis und der Wahrheit entsprechen. Dies bestätigen die unten zeichnenden Zeugen.
Ich wünsche Ihnen persönlich in Liebe alles herzlich Gute.
Jan-Michael Donner,
freier natürlicher Mensch,
Bewohner der Erde
Bad Berka, 18.08.2012
Unterschrift Zeuge 1
Name
Unterschrift Zeuge 2
Name
Unterschrift Zeuge 3
Name |